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Satzung des Obst- und Gartenbauverein Roßwälden e.V.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 31.07.2021

Um einen vernünftigen Lesefluss zu gewährleisten, werden Funktionen in der Satzung meist männlich geschrieben, unabhängig vom Geschlecht des Funktionsinhabers.

 

 

§1 Name, Sitz, Rechtsnatur und Geschäftsjahr

 

Der Verein führt den Namen
 

Obst- und Gartenbauverein Roßwälden e.V.,
nachstehend kurz Verein genannt.

 

Er hat seinen Sitz in Ebersbach Roßwälden.

 

Der Verein arbeitet ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der §§ 51–68 AO 1977.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Es darf keine Person durch Verwaltungsarbeiten, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Etwaige Gewinne dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugeführt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§2 Ziele des Vereins

 

Ziele des Vereins bestehen insbesondere auf nachfolgenden Gebieten:

  • Förderung der Gartenkultur – mit Ausnahme des Erwerbsgartenbaus – zugleich als Beitrag zur Landschaftsentwicklung

  • Förderung aller Aktivitäten zur Ortsverschönerung

  • Förderung des Obstbaus, auch unter Berücksichtigung seiner landschaftsprägenden Bedeutung

  • Förderung und Erhaltung der heimischen Obstwiesen als Beitrag zum Naturschutz

  • Förderung eines wirksamen Umweltschutzes

 

Diese Ziele sollen erreicht werden durch:

  • Fortlaufende Unterrichtung der Mitglieder auf den genannten Gebieten; dies kann auch im Rahmen von E‑Mail‑Newslettern erfolgen.

  • Aufklärung der Öffentlichkeit durch Vorträge, Presseberichte u. a.

  • Kontaktpflege mit kommunalen Stellen und Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielrichtung

  • Abhalten von Versammlungen mit Vorträgen

  • Durchführung von Unterweisungen, Lehrgängen, Rundgängen etc.

  • Empfehlung und Werbung für den Besuch von Veranstaltungen des Kreis‑ bzw. Bezirksobst‑ und Gartenbauvereins sowie des Landesverbandes für Obstbau, Garten und Landschaft Baden‑Württemberg

  • Leserwerbung für die Verbandszeitschrift „Obst und Garten“

 

Die Vertretung des Erwerbsobstbaus ist nicht Ziel des Vereins.

 

 

§3 Organisation, Gliederung und Aufbau

 

Der Verein setzt sich aus Einzelmitgliedern zusammen.

Er ist mit allen Mitgliedern dem Kreis‑ bzw. Bezirks‑Obst‑ und Gartenbauverein Göppingen und mittelbar über diesen dem Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden‑Württemberg e.V. angeschlossen.

 

 

§4 Mitgliedschaft

 

Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die Zweck und Ziel des Vereins anerkennen und bereit sind, an der Lösung der gestellten Aufgaben mitzuwirken. Fördernde Mitglieder können, außer Einzelpersonen, auch Körperschaften (Gemeinden) und sonstige juristische Personen sein.

 

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Anmeldung beim Vorsitzenden. Die Anmeldung gilt gleichzeitig als Beurkundung, dass das Mitglied die Satzung vollinhaltlich anerkennt.

 

Über einen schriftlich zu stellenden Beitrittsantrag entscheidet der Ausschuss.

Gegen die Ablehnung eines Antrags, die schriftlich ohne Begründung erfolgt, ist binnen 4 Wochen Berufung an die Mitgliederversammlung möglich. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

 

Die Mitgliedschaft erlischt:

  1. Durch Austritt, der dem Vorsitzenden schriftlich auf Schluss eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 30. September des betreffenden Jahres, zu erklären ist.

  2. Durch Ausschluss, der vom Ausschuss beschlossen wird, wenn ein Mitglied den Interessen des Vereins oder des Kreisverbands der Obst- und Gartenbauvereine gröblich zuwiderhandelt, sich eine unehrenhafte Handlung zuschulden kommen lässt oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht erfüllt, insbesondere mit der Beitragszahlung länger als ein Jahr im Rückstand ist. Dem Mitglied ist rechtliches Gehör zu gewähren.

  3. Durch Tod.

 

Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsvermögen, sind aber verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten für das laufende Geschäftsjahr voll zu erfüllen.

 

 

§5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

  1. Die Mitglieder sind berechtigt:
    a. Aufklärung und Rat in allen gartenbaulichen Angelegenheiten einzuholen.
    b. Anträge zu stellen. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen 14 Tage vorher schriftlich eingereicht werden.
    c. Die Einrichtungen und Vergünstigungen des Vereins zu nutzen.
    d. An allen Vereinsaktivitäten teilzunehmen.

 

  1. Die Mitglieder sind verpflichtet:
    e. Satzung und Anordnungen des Vereins zu beachten
    f. Sich für die Vereinsaufgaben gemäß §â€¯2 einzusetzen
    g. Einrichtungen des Vereins sorgfältig zu behandeln
    h. Beiträge fristgerecht zu zahlen
    i. Für die Ziele des Kreis‑/Bezirks‑/Landesverbandes zu werben

 

 

§6 Organe des Vereins

  • Die Mitgliederversammlung

  • Der Ausschuss

  • Der Vorstand

 

 

§7 Die Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ. Sie findet jährlich, mindestens einmal (in der Regel im ersten Quartal) statt. Die Einladung erfolgt mindestens 2 Wochen vorher schriftlich oder im Mitteilungsblatt der Stadt Ebersbach.

Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder beschlussfähig. Die Wahlen sind i. d. R. geheim.

Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen können auch online erfolgen. Dazu ist ein vorheriger Ausschussbeschluss notwendig. Der Identitätsnachweis erfolgt per Klarnamen, die Stimmabgabe kann online oder per schriftlichem Schreiben erfolgen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt.

 

Der Mitgliederversammlung obliegt u. a.:

  • Entgegennahme des Tätigkeits- und Kassenberichts

  • Entlastung des Ausschusses

  • Wahl des Ausschusses

  • Festsetzung der Beiträge

  • Genehmigung des Haushaltsplans

  • Ernennung von Ehrenmitgliedern

  • Satzungsänderungen

  • Beschluss über Anträge

 

Beschlüsse (außer Satzungsänderung und Auflösung) werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

 

§8 Der Ausschuss

 

Die Ausschussmitglieder werden für 4 Jahre gewählt, jedoch versetzt, um Kontinuität sicherzustellen.

Vorstands- und Ausschussmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

 

 

§9 Aufgaben des Ausschusses

 

Der Ausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Beschlussfähigkeit besteht, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Ausschussmitglieder anwesend ist. Auch Online-Sitzungen sind möglich.

 

 

§10 Vertretungsberechtigung

 

Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden vertreten. Beide sind einzeln vertretungsberechtigt.

 

 

§11 Vorsitzender

 

Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter führt die Beschlüsse aus und leitet Versammlungen und Sitzungen.

 

 

§12 Kassenführung und Rechnungsprüfung

 

Der Kassierer verantwortet Beiträge und Buchführung.
Die Rechnungsprüfer prüfen jährlich die Finanzen.

 

 

§13 Sitzungsniederschriften

 

Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen und vom Schriftführer zu unterschreiben.

 

 

§14 Satzungsänderung

 

Änderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit 2/3‑Mehrheit beschlossen werden.

 

 

§15 Aufsicht über den Verein

 

Der Verein untersteht der Aufsicht des Kreis‑ / Bezirks‑Obst- und Gartenbauverbands und des Landesverbands.

 

 

§16 Auflösung

 

Für die Auflösung des Vereins ist eine 3/4‑Mehrheit notwendig. Bei Auflösung fällt das Vermögen an den Kreis‑/Bezirksverband, der es gemeinnützig verwenden muss.

 

​

§17 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

 

Die gesetzl. Datenschutzvorgaben werden eingehalten. Die Mitglieder haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung ihrer Daten. Mitgliederlisten dürfen nur an berechtigte Personen weitergegeben werden.

Mit der Mitgliedschaft stimmt man der notwendigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu.

Veröffentlichungen von Daten und Fotos finden nur im Rahmen der Vereinszwecke statt.

Widerspruch gegen Fotoveröffentlichungen ist jederzeit möglich.

Beim Austritt werden alle Daten gelöscht, außer solche, die steuerrechtlich aufbewahrt werden müssen (bis zu 10 Jahre).

 

 

Ebersbach‑Roßwälden, den 31.07.2021

 

Daniel Kollar – 1. Vorsitzender
 

Tanja Schweizer – Schriftführerin
 

Obst- und Gartenbauverein

Roßwälden

Seit fast 100 Jahren aktiv für Natur und Gemeinschaft.​

E-Mail-Adresse: hallo@ogv-rosswaelden.de

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